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Zielgruppe: Chefsekretärinnen, Inhaber, Geschäftsführer, Einkaufs- & Marketingleiter

Auflage: 100.000 Stück bundesweit

Versand: KW.39

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1. Für die Abwicklung eines Anzeigenauftrages sind ausschließlich nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen anzuwenden. Anderslautende Bedingungen des Auftraggebers finden auch dann keine Gültigkeit, wenn die Kontakt Verlags- und Werbe GmbH (auch "Verlag" oder "Verleger" genannt) im Einzelfall nicht widerspricht. "Anzeigenauftrag" im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen zum Zwecke der Verbreitung.

2. Der Verlag behält sich nach freiem Ermessen vor, Anzeigenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen. Dasselbe gilt, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Die Ablehnung wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.

3. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Die Kosten für Entwürfe, Reinzeichnungen, Druckfilme usw. sind in den Anzeigenpreisen nicht enthalten. Soweit der Auftraggeber also die Druckunterlagen nicht zur Verfügung stellt, übernimmt er die Kosten für die Beschaffung.

4. Für Fehler aus telefonischen oder fernschriftlichen Übermittlungen jeder Art übernimmt der Verlag keine Haftung.

5. Verschiebungen der Erscheinungsdaten aus technischen oder anderen Gründen behält sich der Verlag vor. Eine Verschiebung um zwei Kalenderwochen ist jederzeit zulässig. Der Ausschluss von Mitbewerbern ist nicht möglich.

6. Der Verleger gewährleistet die drucktechnisch zeitbedingt bestmögliche Wiedergabe der Anzeige. Reklamationen aller Art sind spätestens 30 Tage nach Anzeigendruck oder Rechnungsdatum zu erheben. Können Mängel an den Druckunterlagen nicht sofort erkannt werden, sondern stellen sich erst beim Druck heraus, so hat der Auftraggeber bei ungenügendem Druck keine Ansprüche. Im übrigen hat der Auftraggeber bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige, der keinen unwesentlichen Fehler darstellt, Anspruch auf eine Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Weitergehende Haftung für den Verlust sind ausgeschlossen. Fehlende oder fehlerhafte Kontrollangaben ergeben keinen Anspruch für den Auftraggeber.

7. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zugesandten Probeabzüge. Sendet der Auftraggeber den ihm rechtzeitig übermittelten Probeabzug nicht fristgemäß zurück, so gilt die Genehmigung zum Abdruck als erteilt.

8. Der Verlag haftet nicht für Auftragsüberschreitungen, die durch den Besteller veranlasst werden.

9. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind - auch bei telefonischer Auftragserteilung ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen müssen - außer bei nicht offensichtlichen Mängeln - innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden.

10. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Anzeigenauftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig machen.

11. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag und die Bestimmungen dieser Geschäftsbedingung im übrigen wirksam.

12. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich rechtlichen Sondervermögen ist Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Klagen aus dem Anzeigenauftrag Starnberg.
 

Impressum


Kontakt Verlags und Werbe GmbH
Landsberger Straße 77
82205 Gilching

Tel: 08105-376390
Fax: 08105-376392
Email: info@archinfo.biz

Registergericht München
HRB Nr. 118501

Geschäftsführer

Dipl.- Kfm. Niels Meyne

USt-ID: DE 151154512

Design

Mattias Wright

Programmierung

Benedict Schulz